München – Im Zweifel für den Angeklagten. In dubio pro reo. An diesen rechtlichen Grundsatz hielt sich Amtsrichter Lorenz Leitmeier im Fall einer Auseinandersetzung nach der Wiesn 2013 und sprach sechs Angeklagte von der Münchner U-Bahnwache frei.
Stephan R., Peter S., Andreas W., Daniel M., Julia H. und Rene K. sahen sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, da die Staatsanwaltschaft ihnen Übergriffe auf eine Familie aus dem Münchner Umland in der Station am Hauptbahnhof vorwarf. Doch während der Verhandlung offenbarte sich ein etwas anderes Bild.
Die Familie hatte den Geburtstag des Vaters Gustav M. (51) auf der Wiesn gefeiert und war dabei ausgelassen. Auf dem Heimweg kam es laut der Familie zu unbegründeten Übergriffen durch die U-Bahnwache.
„Mein Sohn wurde gewürgt, mehrere Personen haben sich auf meinen Mann gestürzt“, berichtet Renate M. (55). Auch sie selbst sei gewürgt und zu Boden gedrückt worden. Sie habe sich eine Rippe gebrochen, als die Mitarbeiter der U-Bahnwache sich auf sie „schmissen“. „Dabei haben wir doch nichts getan!“
Das Eingreifen des Sicherheitspersonals war jedoch nicht ganz unbegründet. Anscheinend flogen zwischen Vater und Sohn die Fäuste.
„Schlägerei in der U-Bahn“, hatte ein Mitarbeiter der MVG gemeldet. Vater und Sohn sollen sich gegenseitig Schläge zugefügt haben.
►Die Gründe dafür sind unklar. Dies führte dazu, dass das Sicherheitspersonal eingreifen musste. „Wenn auch nicht ganz zimperlich“, wie Richter Lorenz Leitmeier anmerkte.
Zimperlich waren jedoch auch die vermeintlichen Opfer nicht. Der Sohn der Familie soll die U-Bahnwache massiv bedroht haben: „Ich bring euch um!“
Er musste von der Bundespolizei gefesselt werden. Die Familie bestreitet eine Prügelei zwischen Vater und Sohn und erklärt, es habe lediglich eine Rempelei zwischen dem Sohn und einem Unbekannten in der Bahn gegeben.
Bei ihren Aussagen gerieten die Familienmitglieder jedoch in Widersprüche. Der MVG-Mitarbeiter bestätigte vor Gericht als Zeuge erneut die Faustschläge zwischen Vater und Sohn und entlastete die Wachtler.
►Urteil: Freispruch!
Anwalt Tom Heindl, Verteidiger eines der angeklagten Sicherheitsmitarbeiter, äußerte: „Die U-Bahnwache hat die Aufgabe, für Sicherheit zu sorgen, insbesondere während der Wiesn-Zeit. Sie hat eingegriffen, weil es eine Schlägerei gab. Ein anderes Urteil als ein Freispruch hätte eine völlig falsche Signalwirkung gehabt.“

