RA Heindl zu den Untersuchungen bezüglich Beckenbauer.

München – Franz Beckenbauer sieht sich 13 Jahre nach der WM 2006 mit rechtlichen Problemen in der Schweiz konfrontiert. In Deutschland hingegen muss die Fußballlegende keine Bedenken haben.

Die Schweizer Justiz hat ein Ermittlungsverfahren gegen Beckenbauer aufgrund von Vorwürfen wie Betrugsverdacht, Veruntreuung, Geldwäsche und „ungetreuer Geschäftsbesorgung“ eingeleitet. Auch gegen die ehemaligen WM-Organisatoren Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst Rudolf Schmidt wird ermittelt. Zudem steht Fedor Radmann, ein früherer Vertrauter Beckenbauers, im Fokus der Ermittler.

Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht eine fragwürdige Zahlung von 6,7 Millionen Euro des DFB für eine nicht stattgefundene Gala zur WM-Eröffnung im Jahr 2002. Laut der Schweizer Bundesanwaltschaft wurde das Verfahren gegen Beckenbauer und andere am 6. November 2015 eröffnet, also 13 Jahre später.

Der Münchner Strafrechtsexperte Tom Heindl äußerte sich dazu in der tz: „In Deutschland wären diese Taten bereits verjährt, sodass es gar nicht zu einem Verfahren gekommen wäre.“ Da die FIFA-Zentrale jedoch in Zürich ansässig ist, übernehmen die Schweizer Behörden die Ermittlungen. „In der Schweiz gelten andere Verjährungsfristen. Angesichts der möglichen Strafhöhe verjähren die Taten hier erst nach 15 Jahren, während die Frist in Deutschland bei zehn Jahren liegt“, erklärt der Anwalt. Dies ist nicht der einzige Unterschied zwischen dem Schweizer und dem deutschen Rechtssystem.

In Deutschland existiert laut Heindl weder der Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung noch der des Betrugs. Beckenbauer wird aktuell beides vorgeworfen. „Um einen Betrug zu begehen, muss ich jemanden durch bewusste Täuschung zu einer Geldanweisung bewegen, wodurch ihm ein Vermögensschaden entsteht. Bei der Veruntreuung erhalte ich eine mir anvertraute Summe und verwende sie anders“, erläutert Heindl.

Obwohl Geldwäsche ein komplexeres Delikt darstellt, unterscheidet sich die Definition in beiden Ländern nicht. „Kurz gesagt: Geldwäsche liegt vor, wenn man Geld in Umlauf bringt, von dem man weiß, dass es aus kriminellen Handlungen stammt“, so der Münchner Rechtsanwalt. Er zeigt sich nicht überrascht über die kürzliche Hausdurchsuchung bei Beckenbauer, obwohl das Verfahren bereits im November eingeleitet wurde: „Das ist ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre, dafür benötigt man handfeste Beweise. Zudem lebt Beckenbauer in Österreich, und die Ermittlungen kommen aus der Schweiz, was Zeit in Anspruch nimmt.“

Im Falle einer theoretischen Anklage durch die Schweizer Bundesanwaltschaft wäre Beckenbauer innerhalb Europas nur in Deutschland vor einer Auslieferung geschützt. In seiner Wahlheimat Österreich wären die Behörden hingegen verpflichtet, ihn in die Schweiz auszuliefern.

Während Beckenbauer zu den Vorwürfen schweigt, geht Zwanziger juristisch in die Offensive. Sein Anwalt kündigte am Freitag an, Strafanzeige gegen die Schweizer Ermittler zu erstatten.

Manuel Bonke

Quelle: http://www.tz.de/sport/fussball/wm-skandal-strafrechtsexperte-tom-heindl-spricht-ueber-folgen-franz-beckenbauer-6715917.html